FAQ
Hier werden die häufigsten möglichen Fragen zur Aktion "Urlaubs-Tester gesucht" beantwortet:
1. Warum starten Landal GreenParks diese Aktion?
Die Aktion „100 Urlaubstester“ soll zeigen, dass Landal zuhört und lernen will, um sein Angebot kontinuierlich zu verbessern.
Die Urlaubstester leisten dabei auch einen wertvollen Beitrag für andere Familien: Sie teilen ihre Erfahrungen mit ihnen und helfen so, dass diese ihren Urlaub besser planen und genießen können.
Wir von Landal legen viel Wert auf ständige Verbesserung unserer Parks mit ihren Serviceleistungen und Freizeitangeboten. Wir wollen uns offen den Bewertungen stellen. Im Gegensatz zu „normalen Bewertungen (z.B. auf Holiday Check) testen wir Zielgruppen-spezifisch, mit Fokus auf die jeweiligen Interessen der Tester (aus Sicht eines Mountainbikers, Golfers, Familien, etc.).
2. Welche Urlaube kann ich im Rahmen dieser Aktion testen?
Landal GreenParks bietet 10 verschiedene Urlaubsthemen zum Test an.
Die Themen dieser Urlaube sind: „Camping“, „Badespaß & Küste“, „Mountainbike & Outdoor“, „Rad- und Wanderurlaub“, „Wein & Kultur“, „Golf & Wellness“, „Urlaub mit dem Hund“, „Family Fun & Indoor-Spielparadis“, „Winterspaß“ und „Feiertagsurlaub“.
Die für diese Urlaubsthemen ausgewählten Tester erhalten einen kostenlosen Urlaubsaufenthalt in den zuvor vom Tester selbst ausgewählten Ferienpark und Zeitraum und verfassen im Anschluss an den Urlaub einen Testbericht darüber.
3. Wo finde ich nähere Informationen zu Landal Greenparks?
Alle Informationen über Landal GreenParks sowie aktuelle Urlaubsangebote finden Sie unter www.landal.de
4. Wo finde ich nähere Informationen zu den Ferienparks und ihren Angeboten?
Alle Informationen über Landal GreenParks sowie aktuelle Urlaubsangebote finden Sie unter www.landal.de
5. Darf ich zu meinem Urlaubs-Test meinen Hund mitnehmen?
Im Rahmen dieser Aktion gibt es unter anderem ein Urlaubsthema, das besonders auf Hundebesitzer zugeschnitten ist: „Urlaub mit dem Hund“. Grundsätzlich ist die Mitnahme von Haustieren (max. 2 pro Ferienhaus /-wohnung) jedoch bei allen Urlaubsthemen möglich. Dies ist abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Unterkünfte in den jeweiligen Parks.
6. Welche Kosten werden übernommen und wofür muss der Tester selbst bezahlen?
Landal übernimmt für alle Urlaubs-Tester die Kosten für die Unterkunft, Bettwäsche, Endreinigung, Tourismusabgaben und sonstige Gebühren. Die Kosten für Anreise, Verpflegung und etwaige weitere Ausgaben muss der Tester selbst übernehmen.
7. Kann ich mir die Reise-Termine frei aussuchen?
Nein, die Termine sind nicht frei wählbar. Bei der Bewerbung zum Urlaubs-Tester werden Ihnen für jedes Urlaubsthema mehrere Anreisetermine angeboten, davon können Sie einen oder mehrere Termine markieren, an denen Sie gerne den Urlaubs-Test machen möchten.
8. Warum muss ich mich bewerben, um Urlaubs-Tester zu werden?
Die Aktion „Urlaubs-Tester gesucht“ ist kein Gewinnspiel. Landal sucht vielmehr Familien, Gruppen und Paare, die eine Affinität zum jeweiligen Urlaubs-Thema besitzen und deshalb den Urlaub optimal beurteilen können. Die Bewerber, die am besten zum Thema passen, werden zum Urlaubs-Tester bestimmt.
9. Warum soll ich etwas über mich und meine Mitreisenden schreiben?
Um Sie als geeigneten Tester besser beurteilen zu können, möchten wir mehr über Sie erfahren. Zeigen Sie deshalb in Ihrer Bewerbung, dass Sie sich mit dem gewählten Urlaubs-Thema identifizieren.
10. Muss ich Fotos von meinem Test-Urlaub hochladen?
Um den Lesern Ihres Testberichts einen besseren Einblick in den Urlaub zu verschaffen, sollten möglichst Fotos hochgeladen werden.
11. Darf ich mich nur für ein Thema bewerben oder darf ich auch mehrere Themen anklicken?
Wenn Sie möchten, können Sie alle aktuellen Themen anklicken und sich für diese bewerben. Allerdings wird Landal Sie nur für das Thema als Tester auswählen, zu dem Sie eine besondere Affinität besitzen. Schreiben Sie uns deshalb, warum Sie genau diesen Urlaub testen wollen.
12. Darf ich nur einen der Reisezeiträume anklicken?
Nein, Sie dürfen auch mehrere der Zeiträume auswählen. Markieren Sie aber bitte nur die Reisezeiträume, an denen Sie auch tatsächlich Zeit haben. Das erleichtert uns die Planung.
13. Warum sollte ich das Alter der Mitreisenden Kinder angeben?
Die Interessen von Kindern sind verschieden. Um für die Kinder den jeweilig passenden Ferienpark bzw. das richtige Freizeitangebot auswählen zu können, muss Landal wissen, ob die Kinder, z. B. erst 2 Jahre, 6 Jahre oder bereits 16 Jahre alt sind.
14. Muss ich für den Mountainbike- / Rad-Urlaub mein eigenes Rad mitbringen?
Ja, ein eigenes Mountainbike/Fahrrad ist erforderlich.
15. Herrscht in den Ferienparks, die Urlaub mit Hund anbieten, Leinenpflicht?
Ja, in den Parks herrscht grundsätzlich Leinenpflicht.
16. Was muss ich bei meinem Urlaub mit Hund in den Niederlanden beachten?
Für die Einreise in die Niederlande mit einem Hund bitten wir um Beachtung folgenden Sachverhalts: Seit 1993 gibt es in den Niederlanden das R.A.D.-Gesetz (regeling aggressive dieren), das die Zucht von Pitbulls sowie die Einreise für alle pitbullähnlichen Hunde ohne FCI-Stammbaum in die Niederlande verbietet. Dieses Gesetz bezieht sich auf Pitbulls, Stafford Terrier, Dogo Argentinos, American Bulldog u.a. Mischlinge.
Wenn ein solcher Hund ohne FCI-Papiere angetroffen wird, besteht die Gefahr, dass er sofort beschlagnahmt, in ein Asyl gebracht und/oder getötet wird! Bitte informieren Sie sich hierüber vor Ihrem Urlaub.
17. Muss ich für den Camping-Urlaub mein eigenes Zelt mitbringen?
Ja, für Campingurlaub muss entweder ein eigenes Zelt, Wohnwagen, Wohnmobil oder Camper mitgebracht werden.
18. Muss man in Ferienparks, die Golf anbieten, sein eigenes Golf-Equipment mitbringen oder gibt es das auch vor Ort?
Ja, eigenes Golf-Equipment ist erforderlich.
19. Gibt es in Ferienparks, die das Thema Winterspaß anbieten, auch Windersport-Equipment zu leihen oder muss man seine Ausrüstung selbst mitbringen?
Unsere Parks arbeiten mit den örtlich ansässigen Skischulen zusammen. Daher haben unsere Gäste die Möglichkeit Ausrüstung, sowie Skikurse vorab und zu ermäßigten Konditionen zu buchen. Weitere Informationen unter www.landalskilife.de
20. Wie groß darf die Reisegruppe für einen Urlaubs-Test sein?
Die Reisegruppe darf insgesamt aus bis zu 6 Personen bestehen. Dabei gibt es Unterkünfte, die auf 4 Personen zugeschnitten sind und welche, die bequem für 6 Personen zu nutzen sind.
21. Warum müssen ausgewählte Tester ihre Teilnahme verbindlich zusagen?
Landal möchte seine Parks von Gästen testen lassen. Die Bewerber dafür geben bei ihrer Bewerbung die Zeiträume an, in denen sie Urlaube testen können. Wenn Tester ausgewählt wurden, dann müssen diese verbindlich zusagen, dass sie im genannten Zeitraum den Urlaub testen. Für diese Zusage haben die ausgewählten Tester 5 Tage Zeit.
22. Noch Fragen?
Weitere Informationen zu unseren Teilnahmebedingungen finden Sie hier.
Weitere Informationen zu Landal GreenParks allgemein, Parkeinrichtungen, Unterkünften, Anreise und Aufenthalt, Haustieren, und vielem mehr finden sie www.landal.de
Teilnahmebedingungen
Gegenstand der Urlaubstester-Aktion sind 100 Angebote von Test-Urlauben in ausgewählten Ferienparks der Landal GreenParks GmbH und/oder der Landal GreenParks Holding B.V. und/oder damit verbundener Unternehmen („Landal GreenParks“), für die man sich in dem Zeitraum vom 01. August 2011 bis zum 31. Dezember 2011 („Bewerbungszeitraum“) über die Website www.urlaubtestergesucht.de sowie über die Landal-Fanpage auf Facebook (www.facebook.com/landalferienparks) als Urlaubstester bewerben kann. Mit der Bewerbung für einen Test-Urlaub stimmt der Bewerber diesen Teilnahmebedingungen sowie den allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB) von Landal GreenParks zu.
Das Angebot zum jeweiligen Test-Urlaub umfasst den kostenlosen Aufenthalt für den Bewerber (zzgl. max. 5 Begleitpersonen) in der jeweils beschriebenen Kategorie von Objekten in dem jeweils angegebenen Ferienpark zu dem jeweils angegebenen Reisetermin. Ausdrücklich nicht umfasst sind sonstigen Kosten und Ausgaben der Urlaubstester, insbesondere die An- und Abreisekosten sowie die Kosten für die Verpflegung, die von den Urlaubstestern selbst getragen werden müssen. Die Urlaubstester sind auch für die Organisation der An- und Abreise selbst verantwortlich. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Objekt. Die Reisetermine sind für die jeweiligen Parks vorgegeben. Abweichende Reisedaten sind nicht möglich.
Es können sich nur natürliche Personen für einen der 100 Test-Urlaube bewerben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jeder Bewerber kann max. einen Test-Urlaub in Anspruch nehmen. Eine Bewerbung für mehrere Urlaubsthemen und Anreisedaten ist möglich.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Landal GreenParks und deren Angehörige.
Landal GreenParks behält sich vor, Bewerber bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, oder falls sich Bewerber der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen, von der Urlaubstester-Aktion auszuschließen. Das gleiche gilt, wenn die im Bewerbungsformular angegebenen Informationen nicht der Wahrheit entsprechen. Landal GreenParks kann in diesem Fall einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen und die Gewährung des Test-Urlaubes wieder aberkennen.
Der Bewerber hat das Bewerbungsformular ordnungsgemäß und wahrheitsgemäß auszufüllen.
Für die Rechtzeitigkeit der Bewerbung und die Richtigkeit des Bewerbungsformulars, insbesondere der E-Mail-Adresse, ist der Bewerber selbst verantwortlich. Landal GreenParks übernimmt keine Haftung für verloren gegangene, unvollständige oder verspätete fehlerhafte Bewerbungsversuche. Landal GreenParks übernimmt ebenfalls keine Haftung für etwaige Softwarefehler, Viren, Unterbrechungen der Urlaubstester-Aktion aufgrund technischer Störungen und gegebenenfalls dadurch verursachten Datenverlust.
Mit der Bewerbung stimmt der Bewerber zu, bei Auswahl als Urlaubstester den jeweiligen Ferienpark auf die von Landal GreenParks vorgegebenen Kriterien hin zu testen und nach Beendigung des Test-Urlaubes innerhalb von 7 Tagen einen schriftlichen Reisebericht bei Landal GreenParks einzureichen („Urlaubstest-Bericht“). Der Urlaubstest-Bericht kann Fotos und/oder Videofilme (zusammen kurz „Bild-/Tonmaterialien“) enthalten. Fotos müssen als Datei eingesendet bzw. hochgeladen werden, dürfen jeweils nicht größer als 2 MB sein und müssen im JPEG-Format vorliegen. Videofilme müssen als externer Link (z.B. via Youtube oder ähnlichen Plattformen) übermittelt werden und dürfen keine lizenzpflichtige Musik enthalten. Der Urlaubstest-Bericht darf nicht mehr als 10 Fotos und 1 Videofilm enthalten.
Der Urlaubstest-Bericht inklusive etwaiger Fotos kann nur über die Internetseite www.urlaubstestergesucht.de übermittelt werden.
Bei der Veröffentlichung von Urlaubstest-Berichten und/oder Bild-/Tonmaterialien der Urlaubstester auf den Websites von Landal GreenParks wird der Name des Urlaubstesters publiziert, wenn er hierzu eingewilligt hat.
Mit Übersendung des Urlaubstest-Berichts und/oder der Bild-/Tonmaterialien räumt der Urlaubstester Landal GreenParks kostenlos das unwiderrufliche Recht ein, den Urlaubstest-Bericht inklusive etwaiger Bild-Tonmaterialien auf den Websites von Landal GreenParks zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten und/oder zu speichern.
Landal GreenParks erhält mit der Übersendung des Urlaubstest-Berichts auch das Recht, den Urlaubstest-Bericht redaktionell zu bearbeiten, insbesondere zu kürzen.
Der Urlaubstester garantiert mit Übersendung, dass der Urlaubstest-Bericht und/oder die Bild-/Tonmaterialien nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte, und stellt Landal GreenParks insoweit bei einer Inanspruchnahme Dritter vollumfänglich frei.
Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung der eingereichten Urlaubstest-Berichte und/oder der Bild-/Tonmaterialien. Landal GreenParks behält sich die Entscheidung darüber vor, welche der eingegangenen Urlaubstest-Berichte und/oder Bild-/Tonmaterialien auf den Websites von Landal GreenParks, wann und wie lange veröffentlicht werden.
Nach Ablauf des Bewerbungszeitraums entscheidet eine unabhängige Jury im eigenen Ermessen darüber, welche Bewerber einen kostenlosen Test-Urlaub erhalten. Die entsprechend ausgewählten Bewerber werden schriftlich per E-Mail benachrichtigt. Landal GreenParks übernimmt keine Haftung, falls, aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen, die Benachrichtigung bei der elektronischen Übermittlung per E-Mail verloren geht und/oder aus sonstigen Gründen nicht beim Bewerber ankommt. Der Bewerber ist verpflichtet, innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Benachrichtigung Landal GreenParks die Teilnahme als Urlaubstester schriftlich zu bestätigen. Erfolgt innerhalb von fünf (5) Werktagen keine schriftliche Bestätigung durch den Bewerber oder sollte eine Benachrichtigung nicht zustellbar sein, behält sich Landal GreenParks vor, einen anderen Urlaubstester für den Test-Urlaub auszuwählen.
Die Verwendung der personenbezogenen Daten der Urlaubstester unterliegen den Datenschutz-Richtlinien von Landal GreenParks.
Landal GreenParks haftet nur für Schäden, welche von Landal GreenParks oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Vertragspflicht, ohne die eine Durchführung des Vertrages nicht möglich wäre) verursacht wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
Bei Fragen und/oder Anmerkungen können Sie gerne jederzeit Kontakt mit Landal GreenParks aufnehmen.
Eine Barauszahlung des Gegenwerts der Test-Urlaube oder ein Tausch ist nicht möglich. Der Test-Urlaub ist nicht übertragbar.
Kein Ersatz bei Reiseausfall wegen höherer Gewalt.
Ein Anspruch auf Teilnahme am Urlaubstest besteht nicht. Es gibt in der Regel mehr Bewerber als Test-Urlaube zur Verfügung stehen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.